Wissenswertes rund um Prothesen

Was ist, wenn eine Leistung vom Kostenträger abgelehnt wurde? Brauche ich eine neue Fahrerlaubnis als Prothesenträger?

Bei einer gesetzlichen Krankenkasse herrschen aufgrund des Patientenrechtegesetzes klare Terminvorgaben: Ab dem Datum des Angebotseingangs bei der Krankenkasse muss innerhalb von 8 Wochen eine Entscheidung zur Genehmigungsfrage getroffen werden. Diese Frist verlängert sich um weitere 2 Wochen, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) zur Beurteilung eingeschaltet wird.

Es kommt immer wieder vor, dass ein benötigtes Hilfsmittel – aus welchen Gründen auch immer – erst einmal abgelehnt wird. In diesem Fall sollten Sie sich an den vorgesehenen Weg halten und innerhalb von 30 Tagen schriftlich einen Widerspruch formulieren und bei der Krankenkasse einreichen. Oftmals wird der Beschwerde dann abgeholfen. Sollte der Widerspruchsausschuss die ursprünglich ausgesprochene Ablehnung aufrechterhalten, steht Ihnen der Klageweg offen.

Hier herrscht eine uneindeutige Lage. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir nachdrücklich, mit Ihrer Prothese einige Fahrstunden zu nehmen und sich die Fahrtauglichkeit anschließend von einem Prüfer / vom TÜV / der DEKRA schriftlich bestätigen zu lassen. Wenn Sie jemals in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie ein Dokument vorlegen können, welches Ihnen die Fahrtauglichkeit mit Prothese bescheinigt.

Für Sie als Vertreter einer kostenübernehmenden Stelle sind natürlich die preislichen Aspekte einer prothetischen Versorgung von besonderer Bedeutung. Wir möchten Ihr Partner sein, wenn es darum geht, Ihren Patienten langfristig, optimal und damit auch preiswert zu versorgen. Denn die günstigste Prothese ist immer noch zu teuer, wenn sie ihren Nutzen nicht optimal erfüllt.

Als Experten in unseren Versorgungsbereichen entwickeln wir zu Anfang einer jeden Versorgung eine Zielvorstellung, die sich an den aktuell vorhandenen und noch weiter realisierbaren Möglichkeiten unserer Kunden orientiert. Grundsätzlich prüfen wir dabei immer, ob Passteile einer vorhandenen Prothese aufgrund ihres Zustandes oder der verbliebenen Wertigkeit weiterverwendet werden können. Wenn diese Zielvorstellung Ihre Zustimmung findet und die Genehmigung ohne Änderung ausgesprochen wird, übernehmen wir aufgrund unserer Expertise und in Anerkennung des Vertrauens in den ersten 6 Monaten nach Auslieferung die Garantie dafür, dass das Hilfsmittel auch benutzt wird. Das bedeutet für Sie, dass wir im Fall der Nicht-Akzeptanz des Hilfsmittels den vollen Kaufpreis zurückerstatten.

Wir legen großen Wert auf eine ganzheitliche Betreuung, die auch Fragen wie die Wiedererlangung des Führerscheins, die Wiedereingliederung in den Beruf und das Prothesentraining mit einschließt.

Für eine komplexe Prothesenversorgung sollte der Patient mehrere Tage anwesend sein. Zum einen müssen im Verlauf der Prothesenherstellung immer wieder Anproben und Justierungen vorgenommen werden, zum anderen ist eine ganzheitliche Behandlung nach unserer Philosophie nur gegeben, wenn der Patient zum Hilfsmittel auch das richtige und effiziente Training erhält. Bei Patienten, die in der Nähe wohnen, kann dies alles ambulant mit mehreren Anfahrten geschehen. Bei Patienten aus weiteren Regionen oder dem Ausland wird eine stationäre Aufnahme notwendig.

Würden wir keine Unterkunftsmöglichkeit stellen, müsste Ihr Kunde möglicherweise die Aufnahme in einer Klinik mit Ergotherapie wählen. Doch sind Klinik-Tagessätze für ein Krankenhausbett und eine nicht notwendige ärztliche Betreuung keineswegs günstiger. Und Ihr Versicherter wird sich in der Klinik-Atmosphäre nicht einmal sonderlich wohl fühlen.